Wohnen und Bauen
Die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum gehört seit jeher zu den wichtigsten gesellschaftspolitischen Aufgaben.
Wohnraumförderung
Die Förderung des Eigenheimerwerbs und die bedarfsgerechte Förderung des Mietwohnungsbaus bleiben daher auch in einer schwierigen Haushaltslage wesentliche Anliegen der Landesregierung.
Ein Schwerpunkt bildet die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums für einkommensschwächere kinderreiche Familien, aber auch für schwer behinderte Menschen mit spezifischen Wohnungsversorgungsproblemen. Die Eigentumsförderung erfolgt bei Neubaumaßnahmen, bereits anerkannten Projekten der Sonderprogramme "Attraktive Innenstadt" und "Ökologisches und innovatives Bauen" sowie in bereits anerkannten Schwerpunkten der kostengünstigen Mieterprivatisierung. Das Förderangebot unterliegt bestimmten Einkommensgrenzen und Gebietskategorien.
Neben dem selbst genutzten Wohnungseigentum werden neu zu bauende Mietwohnungen und Modernisierungsmaßnahmen in bereits bestehenden Mietwohnungen gefördert. Die Förderung konzentriert sich auf Räume, in denen typischerweise ein erheblicher zusätzlicher Bedarf an Mietwohnraum besteht, wie z.B. in den Groß- und Universitätsstätten. Gefördert werden insbesondere Projekte in diesen Bedarfszentren, in Gebieten des Programms "die Soziale Stadt", auf ehemals militärisch vorgenutzten Flächen sowie in zukunftsweisenden Modellen der städtebaulichen Erneuerung. Die geförderten Wohnungen sind vorrangig bestimmt für Wohnungssuchende, deren Unterbringung besondere Schwierigkeiten bereitet. Dies sind insbesondere Familien und Alleinerziehende mit Kindern, schwer behinderte Menschen, sowie Seniorinnen und Senioren.
Die Mietwohnungsförderung richtet sich sowohl an Mieter als auch gezielt an Wohnungsunternehmen, welche entsprechenden Mietobjekte errichten.
Stadterneuerung
Eine Schwerpunktaufgabe des Landes ist die staatliche Förderung der städtebaulichen Erneuerung auf der Grundlage des Städtebauförderungsgesetzes. Die einzelnen Programme tragen den vielfältigen Gegebenheiten in den baden-württembergischen Städten und Gemeinden Rechnung und orientieren sich an deren jeweiligen Bedürfnissen. Die Bewahrung eines architektonischen Erbes der Vergangenheit und der Erhalt historisch gewachsener Stadt- und Ortskerne sind ebenso Zielsetzung der Stadterneuerung wie infrastrukturelle Verbesserungen im urbanen Lebensraum und die Schaffung von lebenswertem Wohnraum.
Das Land unterstützt die Kommunen, welche die Stadterneuerung im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen, mit erheblichem finanziellem Engagement. Die baden-württembergische Stadterneuerungspolitik weist seit über 30 Jahren erfolgreiche Ergebnisse aus, die im Rahmen von über 2.100 Stadterneuerungsgebieten in über 750 Städten und Gemeinden entscheidend zur Stärkung und Entwicklung der urbanen Identität, sowie der Verbesserung der Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensverhältnisse beiträgt.
